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Ausländer/innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen müssen
ab 1. September 2008 einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Dabei wird in den drei Bereichen „Politik in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“ Grundwissen abgefragt.
Diese Einbürgerungstests können in Niedersachsen von diesem Zeitpunkt an in vielen Orten abgelegt werden. |